Zur Urkunde

 

Zur Zeit der Besiedlung und Waldrodung unserer Region (frühes Mittelalter, 7. bis 9. Jahrhundert) war das Holz noch im Überfluss vorhanden und jedermann konnte im Wald holen, was er brauchte. 

1403, 1448 und 1457 wurden die Nutzungsrechte bestimmter Höfe im Südteil des Romanshornerwaldes (spätere Korporation „Alter Wald“) klar festgelegt. Vermutlich wurden dadurch viel ältere Rechte für den Bezug von Holz und die Waldweide neu definiert. 

1644 belegt ein Dokument Streitigkeiten zwischen Bezugs-Berechtigten von Romanshorn und Uttwil im nördlichen Teil des Romanhornerwaldes. 

1748 stattet der Fürstabt von St.Gallen die Bezugs-Berechtigten im Nordteil des Waldes mit den gleichen Rechten aus wie sie im Südteil des Waldes bestanden und hält dies in einer Urkunde fest. Damit beendete er die früheren Streitereien und begründete die spätere Korporation „Neuer Wald“. Das Jahr dieser Urkunde (1748) gilt als das Entstehungsjahr der Waldkorporation. 

1972 schlossen sich die Korporationen Alter Wald und Neuer Wald zur heutigen Waldkorporation Romanshorn-Uttwil zusammen.